— 261 — Reichs-Gesetzblatt. No.  25. Inhalt: Erlaß, betreffend die Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. S. 261. (Nr. 1082.) Erlaß, betreffend die Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Vom 2. September 1875. Auf Ihren und des Kriegsministers gemeinschaftlichen Bericht vom 18. d. Mts. genehmige Ich hierdurch im Namen des Deutschen Reichs die anliegende Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 52). Der gegenwärtige Erlaß ist nebst der Instruktion durch das Reichs- Gesetzblatt zu veröffentlichen. Berlin, den 2. September 1875. Wilhelm. Fürst v. Bismarck. An den Reichskanzler. Reichs-Gesetzbl. 1875. 51 Ausgegeben zu Berlin den 16. September 1875.