Kapitel. Titel. Ausgabe. Betrag für 1876. Mark. Auf Grund der Gesetze vom 8. Juli 1872, 30. Mai, 12. Juni und 2. Juli 1873, sowie 9. und 14. Februar 1875. Zur Wiederherstellung, Vervollständigung und Ausrüstung der Festungen und Garnisonen in Elsaß-Lothringen auf Grund der Gesetze vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289) und vom 9. Fe- bruar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 59): für den fortifikatorischen Ausbau der Festungen Straß- burg, Metz, Bitsch, Neu-Breisach und Diedenhofen Zur Umgestaltung und Ausrüstung der Festungen Cöln, Coblenz, Mainz, Rastatt, Ulm, Ingolstadt, Spandau, Küstein, Posen, Thorn, Danzig, Königsberg, Glogau, Neiße, Memel, Milau, Kolberg, Swinemünde, Stralsund, Friedrichsort, Sonderburg-Düppel, Wil- helmshaven, sowie der Befestigungen der unteren Weser und unteren Elbe auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123), und zwar: A. Für Bauten: Fortführung der Bauten an den Festungen im Westen Deutschlands — Cöln, Coblenz, Mainz, Rastatt und Ulm........................ ....................... Desgleichen an den Festungen im Osten Deutschlands — Spandau, Küstrin, Posen, Thorn, Königsberg, Glo— gau und Neiße . . . . .. . . .. Zur Verstärkung der Befestigungsbauten an der unteren Weser B. Für Geschütze und Munition. . . . . . . . .. C. Für Bauten, zu denen die Verkaufserlöse für disponibel werdende Grundstücke zur Verwen- dung kommen (Artikel IV. des Gesetzes vom 30. Mai 1873): Für die Fortführung des Verbindungsbaues des Sterns mit der Stadt-Enceinte der Festung Glogau. . . . .. . . . . Seite . . . .. Reichs-Gesetzbl. 1875. 68 1.590.000 6.000.000 2.500.000 4.052 4.500.000 600.000 13.604.052