— 368 — Betrag Darunter Einnahme. für künftig 1876. wegfallend. Kapitel. Titel. Mark. Mark. 2. II. Wechselstempelsteuer ... 7.344.000 Davon ab: a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempel- steuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 146.880  M. b) die dem Reiche erwachsenden Erhe- bungs- und Verwaltungskosten 206.670. Zusammen . . . .. 353.550 — Bleiben 6.990.450 Summe II. (Kapitel 2) für sich. 3. III. Post- und Telegraphenverwaltung. a. Einnahme. 1 Porto ............................................. 92.000.000 — Gebühren für Beförderung telegraphischer Depeschen  11.500.000 – 3. Personengeld 7.100.000 — 4. Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte der Postanstalten 3.460.000 — 5. Gebühren für Bestellung von Postsendungen im Um- kreise der Postanstalten . 1.360.000 — 6. Sonstige Postgebühren . .. 90.000 — 7 Erlös  für verkaufte Grundstücke, Materialien, Utensilien oder sonstige Gegenstände . . . . .. 263.000 — 8.Vermischte Einnahmen 646.000 – 9. Zuschuß aus der Wechselstempelsteuer-Verwaltung für den Vertrieb der Stempelmarken durch die Post. 169.600 — 10. Von den Postdampfschiffs-Verbindungen zwischen Deutschland und Dänemark . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. 190.000 — 11. Von dem Absatz der Zeitungen, des Reichs-Gesetzblatts und des Amtsblatts der Reichs-Post- und Telegraphen- verwaltung . . . .... .. . ... ... .. .. . .. .. . .. .... . . .. .. 3.200.000 — Summe der Einnahme 119.978.600 —