— 373 — Betrag Darunter Einnahme. für künftig 1876. pwegfallend. Kapitel. Mark. Mark. Uebertrag .. . . . 15.204.052 – 6.. Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg aus dem Reichs-Festungsbaufonds, vorbehaltlich der Rück- erstattung aus den nach Maßgabe des Gesetzes vom 14. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62) von der Stadtgemeinde in Straßburg zu entrichtenden 17 Mil- lionen Mark für die entbehrlich werdenden Grund- stücke -..................................... 6.000.000 — 7. Zum Neubau eines Garnisonlazareths: in Bockenheim 165.000 M. desgleichen in Gmünd . . 12.000 vorbehaltlich der Rückerstattung aus den durch den Verkauf der in Folge dieser Neubauten entbehrlich werdenden Lazareth- grundstücke aufkommenden Erlösen. 177.000 8. Zu den Ausgaben für die Erweiterung der Militär- Erziehungs- und Bildungsanstalten (Gesetz vom 12. Juni 1873, Reichs-Gesetzbl. S. 127) aus dem Reichs-Festungsbaufonds, vorbehaltlich der Rücker- stattung aus dem Verkaufserlöse der Grundstücke des jetzigen Berliner Kadettenhauses und der Kriegs- akademie ..... ... ... 1.440.000 — Summe Titel 3 bis 8 22.821.052 — Aus dem Reichs-Eisenbahnbaufonds. 9. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) . . . ... .... .... . . .. 16.692.784 – Summe Titel 9 für sich. Summe XI. (Kapitel 19) 45.495.836 — Reichs- Gesetzbl. 1875. 70