— 39 — (Nr. 1123.) Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich. Vom 26. Februar 1876. Auf Grund des Artikels V. des Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mal 1871 und die Ergänzung desselben, vom 26. Februar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 25) wird der Text des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich, wie er sich aus den durch das bezeichnete Gesetz festgestellten Aenderungen der Fassung ergibt, nach- stehend bekannt gemacht. Berlin, den 26. Februar 1876. Der Reichskanzler. v. Bismarck.