— 159 — Staat: Beilage D. Verwaltungsbezirk: Gemeinde: Liquidation über Vergutungen für Kriegsleistungen welche auf Grund des Gesetzes vom 19. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 129 ff.) aus Reichsfonds zu gewähren sind, für den Monat .. 18 .. 1. 2. 3. 4. 5. Nr. Bezeichnung Zeitpunkt Betrag der des 3 und der Bemerkungen. Be- Zeitdauer der läge. Gegenstandes der Leistung. Leistung. Vergütung. Mark. Pf. (Ort und Datum.) (Unterschrift der Behörde welche die Liquidation aufgestellt hat Spalte III. der Beilage C. —). Daß in die vorstehende Liquidation nur solche Kosten aufgenommen worden sind, welche nach dem Gesetze vom 13. Juni 1873 dem Reiche zur Last fallen, wird hierdurch bescheinigt. (Ort und Datum.) (Unterschrift der feststellenden Behörde — Spalte IV. der Beilage C. —). Nach, den Belägen, sowie in calculo ge- prüft und mit ..... Mark... . . Pf. (buchstäblich etc.) richtig befunden. N. N. (Amtskarakter. )