— 170 — (Nr. 1138.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 23. Juli 1876. Nachdem die Landgräflich hessische konzessionirte Landesbank in Homburg v. d. H. auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten mit dem 24. April d. J. verzichtet hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 11 der Anlage zu §. 9 des Bank- gesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) zustehende Antheil an dem Gesamtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs mit 159.000 Mark nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes mit dem gedachten Zeit- punkte dem Antheile der Reichsbank zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem in der Bekanntmachung vom April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 124) nachgewiesenen Be- trage von 272.561.000 auf 272.720.000 Mark erhöht. Berlin, den 23. Juli 1876. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Eck. Herausgegeben im Reichskanzler- Amte. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).