— 16 — (Nr. 1231.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes- rath. Vom 15. April 1878. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen der Staatsminister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg und  der Staats- und Finanzminister Hobrecht an Stelle der aus dem Amt geschiedenen Staatsminister, des Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Finanzministers Camphausen und des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden. Berlin, den 15. April 1878. Der Reichskanzler. v. Bismarck. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).