Betrag F für das W Ausgabe. Etatsjahr E 5 1878/79. Mark. 6. Außerordentlicher Etat. Zur Wiederherstellung, Vervollständigung und Ausrüstung der Festungen und Garnisonen in Elsaß-Lothringen, aus Grund der Gesetze vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289) und vom 9. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 59). 1. Für den fortifikatorischen Ausbau der Festungen Straßburg, Metz, Bitsch, Neu-Breisach und Diedenhofen 49 600 Summe Titel 1 für sich. Zu sonstigen Garnisonbauten in Elsaß-Lothringen. 2. Zum Neubau eines Garnisonlazareths in Mülhausen, letzte Rate...................................... 80000 3. Zum Neubau einer Kaserne nebst Zubehör für das Pionier- Bataillon Nr. 15 in Metz, erste Rate............. 100 000 Summe Titel 2 und 3 180 000 Zur Umgestaltung und Ausrüstung der Festun- gen Cöln, Coblenz, Mainz, Rastatt, Ulm, Ingol- stadt, Spandau, Küstrin, Posen, Thorn, Danzig, Königsberg, Glogau, Neisse, Memel, Pillau, Kolberg, Swinemünde, Stralsund, Friedrichsort, Sonderburg- Düppel, Wilhelmshaven, sowie der Befestigungen der unteren Weser und der unteren Elbe, auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai 1873 Artikel I und II (Reichs- Gesetzbl. S. 123), und zwar: A. Für Bauten: 4. Fortführung der Bauten an den Festungen um Westen Deutschlands — 5. Fortführung der Bauten an den Festungen im Osten Deutschlands . . . . . . — 6. Fortführung der Bauten an den Küstenbefestigungen — 7. Fortführung der Bauten an den Befestigungen der Kriegs-- häfen Friedrichsort und Wilhelmshaven — 8. B. Für Geschütze und Munition. . . . . . . . .. 750 000 Summe Titel 4 bis 8 750 000