Betrag E für das -i Ausgabe. Etatsjahr — 1878/79. Mark. C. Für Bauten, zu denen die Verkaufserlöse für disponibel werdende Grundstücke zur Ver- wendung kommen (Artikel IV Absatz 1 des Gesetzes vom 30. Mai 1873): Nichts. D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thorbrücken im Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV. Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Mai 1873), und zwar: 9. Zur Erweiterung des Steindammer Thores in Königs- berg . i. Pr.... ... 280 000 10. Zur Erweiterung des hohen Thores in Danzig 600 000 11. Zur Erweiterung des Potsdamer Thores in Spandau 190 000 Summe Titel 9 bis 11 1 070 000 Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur Last fallen, und zwar: 12. Zur Einebnung des Forts Rauch bei der Festung Saarlouis 4 984 13. Zur Einebnung entbehrlich gewordener Grundstücke von Bitsch 6522 Summe Titel 12 und 13 . 54 506 Zur Ergänzung der Magazin-, Garnison- und Lazaretheinrichtungen, auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 185): A. Magazin-Neubauten, Bäckerei- und Mühlen- anlagen. 14. Beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. zum Neubau eines bombensicheren Proviantmagazins, einer bomben- sicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungsöfen und 2 Knet- maschinen, sowie einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften, nebst Woh- nung für das Mühlenpersonal, fünfte Räte .. . . . . . ... 120 000 Seite ..... 120 000