Kapitel. Titel. Einnahme. Betrag für das Etatsjahr Vart 1— * O 5a. XI. Aferordentliche Zuschüsse. UAus der französischen Kriegskosten-Entschädigung und den von derselben aufgekommenen Zinsen. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 182 aus dem Antheile des vormaligen Norddeutschen Bundes an der Kriegskosten- Entschädigngg Zu den A#gaben in Folge des Krieges gegen Frankreich für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes aus dem Antheile des letztrrn. Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich für Rechnung der ganzen Kriegsgemeinschaft Zu den Musgaben für das Retablissement bei der Land- armee auf Grund des Artikels 2 §. 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 185), sowie auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 20) aus dem Antheile des vor- maligen Norddeutschen Bundes, Badens und Südhessens Auf Grund der Anmerkung am Schlusse des Abschnitts XI der einmaligen Ausgaben des Reichshaushalts-Etats für 1877/78 die von den aus der Kriegskosten-Entschädigung in Gemäßheit jenes Etats-Abschnitts zu bestreitenden Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich in der Rechnang für 1877/78 als erspart in Abgang kommender. Beträge, und zwar: a) für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes b) für Rechnung sämmtlicher Bundesstaaten, mit Aus- nahme von Elsaß-Lothrinen c) für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bun- des, Badens und Südhesseens Summe Titel 1 bis 5 Aus den Ersparnissen an den von Frankreich für die deutschen Okkupationstruppen gezahlten Verpflegungs- geldern. Summe Titel 5a für sich. 2 110 000 5212 406 86 512 4 696 407 1 490 006 127 573 19 516 13 742 420 6842 906