Kapitel. Titel. Einnahme. Betrag für das Etatsjahr 1678/. Mark. 0 12. 13. Aus dem Reichs - Festungsbaufonds. Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel I und II des Gesetzes vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung des Reichs-Festungsbaufonds . .. Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg, vor- behaltlich der Rückerstattung aus den nach Maßgabe des Gesetzes vom 14. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62) von der Stadtgemeinde in Straßburg zu entrichtenden 17.000 000 M. für die entbehrlich werdenden Grundstücke Zu den Ausgaben für die Erweiterung der Militär-Er- ziehungs= und Bildungsanstalten, auf Grund des Ge- setzes vom 12. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 127), vorbehaltlich der Rückerstattung aus dem Verkaufserlöse für die Grundstücke des jetzigen Berliner Kadettenhauses und der Kriegsakademie . . . .. . .. ... Zum Bau eines Kasernements für die Artillerie-Schieß- schule in Berlin, vorbehaltlich der Rückerstattung aus dem durch den Verkauf des alten Kasernements dersel- ben zu erzielenden Erlöse . . .. . .. Zum Bau von Kasernen nebst Zubehör für sechs Kom- pagnien Infanterie in Altona, vorbehaltlich der Rück. erstattung aus den durch den Verkauf der alten Kaser- nen daselbst zu erzielenden Erlösen Zum Bau einer Dampfwaschanstalt nebst Wäschemagazin für die Garnison in Hannover, vorbehaltlich der Rück- erstattung aus den durch den Verkauf des alten Zeug- hauses und eines ehemaligen Wachtgebäudes daselbst zu erzielenden Erlösen .. Zum Bau eines Kasernements nebst Zubehör für zwei Eskadrons in Mainz, vorbehaltlich der Rückerstattung aus den durch den Verkauf der Roß= und Löwenhof= Kaserne daselbst zu erzielenden Erlösen Zum Bau eines Garnisonlazareths in Düsseldorf, vor- behaltlich der Rückerstattung aus dem durch den Ver- kauf des alten Lazarethgrundstücks daselbst zu erzielenden Erlöse·.·.......·................·.·............... 750000 6 000 000 1790 500 500 000 200 000 50 000 300 000 55 000 9 645 500