— 102 — (Nr. 1243.) Erlaß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen wegen Ueber- nahme der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungs- geschäften. Vom 5. Juni 1878. In der Anlage lasse Ich Ihnen eine von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige an Mich gerichtete Allerhöchste Order mit der Weisung zugehen, dieselbe nebst Meinem gegenwärtigen Erlasse durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Es ist Mein fester Wille, die Mir von des Kaisers und Königs Majestät übertragene und von Mir übernommene Stellvertretung unter gewissenhafter Beobachtung der Verfassung und der Gesetze nach den Mir be- kannten Grundsätzen Seiner Majestät, Meines Kaiserlichen Vaters und Herrn, zu führen. Berlin, den 5. Juni 1878. Friedrich Wilhelm, Kronprinz. Fürst v. Bismarck. An den Reichskanzler. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).