Reichs-Gesetzblatt. No. 33. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. S. 340. — Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der Rostocker Bank. S. 350. (Nr. 1269.) Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 8. Ok- tober 1878. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen der Major Edler von der Planitz an Stelle des Staatsministers des Krieges von Fabrice zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden. Berlin, den 8. Oktober 1878. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Otto Graf zu Stolberg. Reichs Gesetzbl. 1878. 66. Ausgegeben zu Berlin den 21. Oktober 1878.