Reichs-Gesetzblatt No. 35. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. S. 359. (Nr. 1272.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes- rath. Vom 21. November 1878. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter an Stelle des Staatsministers und Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg, von Seiner Majestät dem Könige von Bayern der Oberst Ritter von Xylander, à la Suite des Generalstabes und Abtheilungschef im Kriegsministerium an Stelle des Generalmajors von Fries, von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen der Staatsminister der Finanzen Freiherr von Könneritz an Stelle des Staatsministers der Justiz von Abeken und von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein der Präsident des Ministeriums der Finanzen, Wirkliche Geheimerath Schleiermacher an Stelle des seitherigen Präsidenten des Ministeriums der Justiz, Wirklichen Geheimeraths Kempff zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden. Berlin, den 21. November 1878. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Otto Graf zu Stolberg. Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung). Reichs- Gesezbbl. 1878. 68 Ausgegeben zu Berlin den 23. November 1878.