— 2 — (Nr. 1277.) Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages vom 24. Dezember 1874 (Reichs= Gesetzbl. 1875 S. 73 ff.). Vom 29. De- zember 1878. In den deutschen Text des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzbl. von 1875 S. 73 ff.) haben sich drei Fehler eingeschlichen, welche nach stattgehabter Verständigung zwischen den vertragenden Theilen folgendermaßen berichtigt werden: 1. Im Artikel 1 Ziffer 7 wird das Wort „derselben“ durch das Wort "desselben“ ersetzt. 2. Im Artikel 4 am Schluß wird das Wort „aufgehoben““ durch das Wort „aufgeschoben“ ersetzt. 3. Der Eingang des Artikels 9 hat anstatt: „Der wegen einer in Art. 1 und 2".... u. s. w. zu lauten wie folgt: „Der wegen einer der in Art. 1 und 2".... u. s. w. Berlin, den 29. Dezember 1878. In Vertretung des Reichskanzlers: v. Bülow. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).