Kapitel. Titel. Ausgabe. Etatsjahr 1879|80. Mark. . D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thor- brücken im Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichs- Festungsbaufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV. Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Mai 1873). 8a. Zur Erweiterung des Bauthores in Mainz ...75 000 Summe Titel 8a für sich. Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur Last fallen, und zwar: 9. Zur Einebnung der Saarflesche der Festung Saarlouis  15 000 10. Zur Korrektur und Verstärkung der Festungswerke von Coblenz ein- schließlich der Ausrüstung derselben, in Folge der Durchführung der Moselbahn durch den Bereich der Festung  288 000 11. Zum Bau eines bombensicheren Kasemattenkorps im Fort C. Alvens- leben zu Magdeburg, als Ersatz für die durch den Abbruch eines Theiles des Bastions- Königin in der Zitadelle daselbst verloren gegangenen Kasematten   210 000 ... Summe Titel 9 bis 11.......  513 000 Zur Ergänzung der Magazin-, Garnison- und Lazareth- einrichtungen, auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 185): A. Magazin-Neubauten, Bäckerei= und Mühlenanlagen. 12. Beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. zum Neubau eines bombensicheren Proviantmagazins, einer bombensicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungsöfen und 2 Knetmaschinen, sowie einer Dampf- mahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferde- kräften, nebst Wohnhaus für das Mühlenpersonal, sechste Rate  81 000 13. Beim Proviantamt in Magdeburg zum Neubau einer Dampf- mahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferde- kräften, einer bombensicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungsöfen und 2 Knetmaschinen, sowie eines Fouragemagazins) vierte Rate  100 000 Seite  181 000