— 174 — (Nr. 1314.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts- Etat für das Etatsjahr 1879/80. Vom 6. Juli 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1. Der Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1879/80 wird, wie folgt, abgeändert bezw. ergänzt: 1. unter den einmaligen Ausgaben ist als Kapitel 13 a einzustellen: XIa. Reichsdruckerei. Titel 1. Entschädigung an Preußen für Abtretung der Staatsdruckerei. 3 573 000 Mark. Titel 2. Behufs Verschmelzung der vormaligen Ge- heimen Ober-Hofbuchdruckerei mit der preußischen Staatsdruckerei 1 299 500 Summe Xla (Kapitel 13a) 4 872 500 Mark. 2. die Ansätze unter Kapitel 4a der Einnahme werden durch die folgenden ersetzt: VI. Reichsdruckerei. a. Einnahme. Titel 1/2. Für Drucksachen und andere in das Druckereifach einschlagende Arbeiten, sowie Erlös von Fabrikabgängen, Miethe für Dienstwohnungen, Beiträge zu den Kosten für die Wasserheizung und den Wasser- verbrauch in den Dienstgebäuden und sonstige vermischte Einnahmen 3 212 500 Mark. Summe der Einnahme für sich.