— 232 — Nummer. Maßstab Benennung der Gegenstände. der Zollsatz. Verzollung. Mark. 25 Material= und Spezerei-, auch Konditor- waaren und andere Konsumtibilien: a) Bier aller Art, auch Meth 100 Kilogramm 4 b) Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franzbranntwein und versetzte Branntweine in Fässern und Flaschen desgl. 48 c) Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe desgl. 42 Anmerkung: Flüssige Bierhefe, auf der bayerisch österreichischen Grenze von Oberneuhaus bis Melleck einschlüssig, auf der sächsischböhmischen Grenze links der Elbe, auf der badisch- schweizerischen Grenze bei Oehningen und der sogenannten Höri für den eigenen Bedarf der dortigen Bewohner in kleinen Mengen bis zu 15 Kilogramm einschlüssig in einem Transporte . . . . ... desgl. 3 d) 1. Essig aller Art in Fässern . . . . . . . . . . .. desgl. 8 2. Essig in Flaschen und Kruken desgl. 48 c) Wein und Most, auch Cider, und künstlich bereitete Getränke, nicht unter anderen Num- mern des Tarifs begriffen: 1. in Fässern eingehnd desgl. 24 2. in Flaschen eingehend . . . desgl. 48 f) Butter, auch künstliche .... .. . .. . . . . .. . . . .. desgl. 20 Anmerkung zu f: Einzelne Stücke in Mengen von nicht mehr als zwei Kilogramm, nicht mit der Post eingehend, für Bewohner des Grenzbezirkes, vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder Be- · schränkung dieser Begünstigung..................... frei g) 1. Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches und zu- bereitetes; Geflügel und Wild aller Art, nicht lebend; Fleischextrakt, Tafelbouillon 100 Kilogramm 12 2. Fische, nicht anderweit genannt . . . desgl. 3 Anmerkung zu g 1: Einzelne Stücke ausgeschlachteten, frischen und zu- bereiteten Fleisches in Mengen von nicht mehr als 2 Kilo-