-- 233 -- Nummer Maßstab Zollsatz. Benennung der Gegenstände. der Verzollung. Mark. gramm, nicht mit der Post eingehend, für Bewohner des Grenzbezirkes, vorbehaltlich der im Falle eines Miß- brauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder Be- , schränkung dieser Begünstigung..................... frei h) Früchte (Südfrüchte): 1. frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten und dergleichen Kilogramm 12 Verlangt der Zollpflichtige die Aus- zählung, so zahlt er für 100 Stück 2 M. Im Falle der Auszählung bleiben verdor- bene unverzollt, wenn sie in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden. 2. Feigen, Korinthen, Rosinen desgl. 24 3. getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeran= zen und dergleichen .. desgl. 30 i) Gewürze aller Art, nicht besonders genannt desgl. 50 Anmerkung zu i: Gewürze zur Darstellung ätherischer Oele auf Er- " laubnißschein unter Kontrole . . . . . . .. .. frei k) Heringe, gesalzene . .. 1 Faß 3 (Tonne) Anmerkungen: 1. Gesalzene Heringe in nicht handelsüblicher Verpackung werden mit 2 M. für 100 Kilogramm verzollt. 2. Gesalzene Heringe, zu Dünger bestimmt, nach vor- , gängige Denaturtrung.......................... . frei l) Honig . . .. 100 Kilogramm 3 m) 1. Kaffee, roher und Kaffeesurrogate (mit Ausnahme von Cichorie) . ... desgl. 40 2. Kaffee, gebrannter . . . . . . . . . . desgl. 50 3. Kakao in Bohnen . . .. desgl. 35 4. Kakaoschalen . . . . . . . .. desgl. 12 n) Kaviar und Kaviarsurrogate . . . . . . . . . . . . .. desgl. 100 o) Käse aller Art... . ... . . ... . . .. . . . . . . . . .. desgl. 20