— 242 — Maßstab 4 Nummer.  Benennung der Gegenstände. der Sollsatz. Verzollung. Mark. c) andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellan und porzellanartigen Waaren: 1. einfarbig oder weiß; feine Waaren aus Terracotta . . .. 100 Kilogramm 10 2. zwei= und mehrfarbig, gerändert, bedruckt, bemalt, vergoldet, versilbert; auch Thon- waaren in Verbindung mit anderen Ma- terialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen .. desgl. 16 d) Porzellan und porzellanartige Waaren (Pa- rian, Jaspis u. s. w.): 1. weiß. desgl. 14 2. farbig, gerändert, bedruckt, bemalt, ver- goldet, versilbert; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie da- durch nicht unter Nr. 20 falllen. desgl. 30 39 Vieh: a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel 1 Stück 10 Anmerkung zu a: · Füllen, welche der Mutter folgen . frei b) Stiere und Kühe. ... ......... .... ... . . . .. 1 Stück 6 c) Ochsen 1 Stück 20 d) Jungvieh im Alter bis zu 24 Jahren 1 Stück 4 e) Kälber unter 6 Wochen 1 Stück 2 f) Schweine .. .. ........ . .. .. .. . .. . . . . . . . .. 1 Stück 25% g) Spanferkel unter 10 Kilogramm . . .. . . . . . 1 Stück 0,30 1 Stück 1 i) Lämmer . .. .. .. .. 1 Stück 0/50 k) Ziegen . frei 40 Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft:  a) grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch)..100Kilogramm 12 b) anderes, auch ;Ledertuch Buchbinderleinen (Buchbinderzeugstoffe desgl. 30 c) Wachsmusselin, Wachstafft ............... desgl. 50