— 243 — Nummer. Benennung der Gegenstände. Maßstab der Verzollung. Zollsatz. Mark. 41 Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten Thierhaare, sowie Waaren daraus: a) Wolle: rohe, gefärbte, gemahlene; ferner Haare: roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt .. .. .... . . . . ... . . ... b) gekämmte Wolle. c) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der Baumwolle, gemischt: 1. aus Rindvichhaaren, ein= und zweifach aller Art) Watten . . . .... 2. Genappes-, Mohair-, Alpakkagarn: a) einfaches, ungefärbt oder gefärbt, dublirtes ungefärbt . . . . . ... b) dublirtes gefärbt; drei- oder mehr— fach gezwirntes, ungefärbt oder gefärbt 3. anderes Garn: a) roh, einfach ....... ...... .... .... b) roh, dublirt y) gebleicht oder gefärbt, einfach. . . . . . g) gebleicht oder gefärbt, dublirt; drei— oder mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht oder gefärbt .. . . . .. . . . . . . . . .... d) Waaren, auch in Verbindung mit Baum- wolle, Leinen oder Metallfäden: 1. Tuchleisten 2. grobe unbedruckte, ungefärbte Filze 3. Fußdecken, welche gefärbte oder ungefärbte Garne aus Rindviehhaaren enthalten 4. unbedruckte Filze, soweit sie nicht zu Nr. 2 gehören; unbedruckte Filz= und Strumpf- waaren, Fußdecken, auch bedruckte, aus Wolle oder anderen Thierhaaren mit Ausnahme der Rindvieh= und Roßhaare, auch in Verbindung mit vegetabilischen Fasern und anderen Spinnmaterialien. 100 Kilogramm desgl. desgl. desgl. desgl. desgl. desgl. desgl. 100 Kilogramm desgl. desgl. frei 24 frei 24 100