1. Preußen: Die Kanzleidiener bei den mobilen Bürcaus des Kriegsministers und des vortragenden General- Adjutanten des Kaisers. Reichs-Gesetzbl. Beim Reichsherre. 1880. 177 — Gei der Marine. 29. Die im mobilen Büreau des Chefs der Admiralität sich befindenden etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Admiralität. 30. Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marinc in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Be- lagerungszustand erklärt worden sind. B. Untere Militärbeamte (im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts). 1. 2 3. 4 5 10. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Die Lootsen, .Die Materialienverwalter, Die Maschinisten, . Die Marinezeich- ner, Die Werkmeister, Die Werft-Bü— reauassistenten, Die Magazin- Oberaufseher, Die Magazinauf- seher. . Die Schiffsführer, . Die Steuerleute, doppelten — ——— 31. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civil-Oberlootsen. beim Marine-Lootsen- und Betonnungswesen. Zu 6 bis 10 bei den Werften, welche vor dem 1. April 1880 in diese Stellen ein- getreten sind. Die an Bord eingeschifften Beamten der genannten Kategorien stehen im Unterordnungsverhält- nisse. Siehe II B 2. Zu 8. Die Werft-Büreauassistenten, welche vom 1. April 1880 ab in Stellen von Werftschreibern eingetreten sind bezw. noch eintreten sollten, besitzen auch in letzteren Stellen die Eigen- schaft als Militärbeamte. 11. Die Magazinaufseher der Bekleidungs- und Proviant- verwaltung, welche sich zur Zeit in diesen Stellen befinden. Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. Die Marinezeichner, Die Werkmeister, Die Werftschreiber, Die Werfthülfs- schreiber, soweit dieselben nicht zu den unter III Die Magazin-Ober- bei den 6 bis 10 und II B 2 aufseher, Werften, aufgeführten Die Magazinauf- Kategorien gehören. seher, Die Magazinhülfs- aufseher, 34