— 188 — Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen und die Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen. Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Baden-Baden, den 13. Oktober 1880. Wilhelm. Fürst v. Bismarck. An den Reichskanzler. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.