Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegen- wärtigen Vertrag in doppelter Ausfertigung unterzeichnet und besiegelt. So geschehen im Kaiserlich deutschen Konsulat zu Apia auf Upolu am vier- undzwanzigsten Januar Achtzehnhundertneunundsiebenzig. von Werner. A. Weber. Tuiä. Lemana. Meisake. (L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) Der vorstehende Vertrag ist samoanischerseits glech nach seiner Unter- zeichnung und deutscherseits innerhalb der im Artikel XII vorgesehenen Frist ratifizirt worden, und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat statt- gefunden. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Beriin, gedruckt in der Reichsdruckerei.