— 116 — (Nr. 1426.) Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsabgabe und die Steuerrückvergütung für Bier in Baden. Vom 10. Juni 1881. Im Großherzogthum Baden ist in Folge der stattgehabten Erhöhung der Bier- steuer an Stelle der bisherigen Uebergangsabgabe von Bier (vergl. die Bekannt- machung vom 15. Januar 1877, Reichs-Gesetzbl. S. 9 ff.) eine solche im Be- trage von 3,20 Mark pro Hektoliter und an Stelle der bisherigen Steuerrück- vergütung bei der Ausfuhr von Bier (vergl. ebendaselbst) eine solche von 2,50 Mark für das Hektoliter getreten. Berlin, den 10. Juni 1881. Der Reichskanzler. In Vertretung: Scholz. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.