— 229 — Maßstab                Tara in Prozenten Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. des Verzollung. Bruttogewichts. 13. Glas: a) gepreßtes, mattgeschliffenes, gravirtes, ge- schnittenes, gemustertes, massives; alle diese Waaren ungefärbt, ungeschliffen          100 kg N. 20 Frk. 30 in Kisten und  b) geschliffenes, farbiges, bemaltes, vergol-   Fässern, detes, versilbertes; Glasbehänge zu Kronen-        20 in Körben und leuchen 50             Gestellen. 14. Mineralwasser, natürliches und künstliches, in Flaschen und Krügen 100kg B.    1 15. Instrumente: a) Klaviere, Pianoforte, Pianino.     Werth.    6 p St. b) alle anderen musikalischen Instrumente     5 c) Instrumente, astronomische, chirurgische, optische (mit Ausnahme der gefaßten Brillen, Binokles und Operngläser), ma- thematische, physikalische und chemische (für Laboratorien)                                               frei. 16.Farben, zubereitete, flüssig oder fest, in Pulver, Tafeln, Blasen, Muscheln, Fläschchen oder Kapseln, mit oder ohne Zubehör 100kg B..   60 Frk. Der vorstehende Tarif ist genehmigt und der heute unterzeichneten Handelskonvention zwischen Deutschland und Rumänien beigefügt. Berlin, den 14. November 1877.