— 232 — (Nr. 1438.) Bekanntmachung, betreffend die Veränderung der Uebergangsabgabensätze für Bier, Branntwein und Malz in Württemberg. Vom 7. Juli 1881. Im Königreich Württemberg sind in Folge der Erhöhung der Malzsteuer an die Stelle der bisherigen Sätze der Uebergangsabgaben (vergl. die Bekanntmachung vom 15. Januar 1877, Reichs-Gesetzbl. S. 9 ff.) die nachstehenden getreten: für braunes Bier 2,75 Mark von 1 Hektoliter, für weißes Bier 1,65 Mark von 1 Hektoliter, für Branntwein 2,75 Mark von 1 Hektoliter bei 50 Prozent Alkohol nach Tralles bei 12,44 Grad Réaumur, für geschrotetes Darrmalz 5 Mark von 50 Kilogramm, für gequetschtes Grünmalz 2,80 Mark von 50 Kilogramm. Berlin, den 7. Juli 1881. Der Reichskanzler. In Vertretung: Scholz. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.