— 251 — Reichs-Gesetzblatt. No. 21. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. S. 251. (Nr. 1443.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 26. Juli 1881. Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes- Gesetzbl. S. 245) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des nächst- folgenden Reichstags, beschlossen, das in diesem §. 16 enthaltene Verzeichniß kon- zessionspflichtiger Anlagen auf Kalifabriken und Anstalten zum Imprägniren von Holz mit erhitzten Theerölen auszudehnen. Berlin, den 26. Juli 1881. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs-Gesetzbl. 1881. 44 Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1881.