— 273 — Reichs-Gesetzblatt. No 28. Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 25. April d. J. aufzunehmenden Anleihe. S. 273. (Nr. 1452.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 25. April d. J. aufzunehmenden Anleihe. Vom 12. Dezember 1881. Auf Ihren Bericht vom 9. d. M. genehmige Ich, daß der in Gemäßheit Meines Erlasses vom 25. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 92) durch eine Anleihe zu beschaffende Betrag von 52 427 221 Mark auf Grund des Gesetzes vom 24. Mai d. J., betreffend die Aufnahme einer Anleihe für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen (Reichs-Gesetzdl. S. 93), um 12 485 664 Mark, also auf 64 912 885 Mark erhöht werde. Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen und die Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen. Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 12. Dezember 1881. Wilhelm. Fürst v. Bismarck. An den Reichkanzler. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs- Gesetzbl. 1881. 51 Ausgegeben zu Berlin den 23. Dezember 1881.