Betrag E für das # Einnahme. Etatsjahr E § 1882/83. Mark. 22. Aus dem Reichseisenbahnbaufonds. 1. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873 - (Reichs-Gesetzbl.S.143).................. 2400000 22a Aus dem Reichstagsgebäudefonds. 1. Zu den Ausgaben behufs Errichtung des Reichstagsgebäudes (Kapitel 3 Titel 9 der einmaligen Ausgaben 7 775 000 23. Aus der Anleihe. 1. JZu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres, und zwar: a) für Rechnung der Gesammtheit aller Bundes- staaten 4527 000 4. b) für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bahhen 8 268 605 . 12 795 605 2. HZu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung 6 728 800 3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung .. 2 000 000 4. Zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichs-Post= und Tele- graphenverwaltlttngngngngngng . ... 8 750 000 5. Zur Beschaffung eines Betriebsfonds für die Reichsdruckerei 400 000 Anmerkung. Diese Einnahmen übertragen sich inner- halb der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus früheren, für dieselben Zwecke erfolgten Anleihe-Bewilligungen. Die solchergestalt für diese einzelnen Zwecke sich ergebenden Gesammtkredite werden um den Betrag der bei den entsprechen- den Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt. —= 30 674 405 Summe K. 49942