— 123 — Reichs-Gesetzblatt — Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der genehmigungspflichtigen ge- werblichen Anlagen. S. 123. (Nr. 1478.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 12. Juli 1882. A#½# Grund des F. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes- Gesetzbl. S. 245) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des nächst- folgenden Reichstags, beschlossen, in das Verzeichniß der einer besonderen Ge- nehmigung bedürfenden Anlagen (F. 16 cit.) Kunstwollefabriken und Gewerbeanlagen für Herstellung von Celluloid aufzunehmen. Berlin, den 12. Juli 1882. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs-Gesetzbl. 1882. 26 Ausgegeben zu Berlin den 17. Juli 1882.