— 141 — Reichs-Gesetzblatt. ½ 20. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. S. 141. (Nr. 1482.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen,) welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 23. De- zember 1882. A## Grund des F. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes- Gesetzbl. S. 245) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des Reichs- tags, beschlossen, in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen (F. 16 cit.) Degrasfabriken aufzunehmen. Berlin, den 23. Dezember 1882. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Bosse. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs-Gesetzbl. 1882. 31 Ausgegeben zu Berlin den 28. Dezember 1882.