— 36 — Artikel 2. Die Höhe der von den vorbezeichneten Beamtenklassen zu leistenden Kautionen beträgt: I. Im Bereiche der Post- und Telegraphenverwaltung: 1. für den Direktor des Post-Zeitungsamts und die Rendanten der General-Postkasse und der Ober-Postkassen 9 000 Mark, 2. für Kontrolör und Kassirer des Post-Zeitungsamts, für Kassirer der General-Postkasse und der Ober-Postkassen, den Direktor des Post-Zeugamts und Führer von Post-Dampfschiffen 3 000, 3. für den Vorsteher der Telegraphen-Apparatwerkstatt des Reichs-Postamts . . . . .. 1500 — 4. für Buchhalter der General-Postkasse und der Ober-Postkassen . . ... 2 400 5. für Vorsteher von Postämtern I. größeren Umfangs oder von Bahn-Postämtern größeren Umfangs . 9000 6. für Vorsteher von Postämtern I. mittleren Umfangs oder von Bahn-Postämtern mittleren Umfangs . 3000 7. für Vorsteher von Postämtern I. geringeren Umfangs. 1 800 8. für Vorsteher von Telegraphenämtern größeren Umfangs 3 000 9. für Vorsteher von Telegraphenämtern mittleren Umfangs 2 100 10. für Vorsteher von Telegraphenämtern geringeren Umfangs 1 500 11. für Kassirer bei Post- oder Telegraphenämtern. 2 400 12. für Bewerber aus der Zahl versorgungsberechtigter Offiziere um Anstellung als Vorsteher eines Postamts I. V# # E“xi rEt“ während des -Vorbereitungs und Probedienstes 900 13. für Vorsteher von Postämtern II . 1 500 14. für Vorsteher von Postämtern III. ........... . bis 900 15. für Ober-Postsekretäre und Postsekretärte 1500 16. für Ober-Telegraphensekretäre und Telegraphensekretärte 900 17. für Postpraktikanten und Posteleven 900 18. für Büreauassistenten, Ober-Postassistenten, Ober-Telegraphenassistenten, Postassistenten, Telegraphenassistenten und Telegraphenmechanker . .. 600 19. für Postanwärter, Telegraphenanwärter und Postgehülfen 300 20. für Postagenten bis 200 21. für Unterbeamte (einschließlich der im Vertragsverhältniß stehendn bis 600