c) Glas, geschliffenes, geätztes, gravirtes, gepreßtes, gemustertes, gefärbtes, vergoldetes, versilbertes, belegtes; Glasbehänge für Kronleuchter, Glasknöpfe, Glaskorallen Glasperlen, Schmelz und Glasflüsse . . . . .. . . . . . .. Anmerkung. Die an den Knöpfen vorhandenen Oesen oder Unterlagen, blos zur Befestigung dienend, sowie die Reihung der Glaskorallen, Glasperlen und des Glasschmelzes auf Gespinnstfäden, lediglich zum Zwecke der leichteren Verpackung und Versendung, sind bei der Tarifirung nicht in Betracht zu ziehen. Können auf Gespinnstfäden oder Schnüre auf- gereihte Gegenstände aus Glas ohne weiteres als Schmuck (z. B. Armbänder, Halsbänder u. dergl.) verwendet werden, so fallen sie nicht unter die Pos. 11c. d) Glaswaaren in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien Anmerkung. Hohlglas mit ordinärer Beflechtung von Weiden, Binsen, Stroh oder Rohr wird je nach seiner Beschaffenheit nach Pos. 11 a, b oder c behandelt. — 12. Eisen und Stahl: a) Roheisen, das ist sowohl Gußeisen in Barren, Ganzen, Klumpen etc., als auch schmiedbares Eisen und Stahl in Klumpen, Blöcken, Masseln oder anderen rohen Stücken, Luppeneisen, Rohzaggel, Milbars, Rohschienen und Ingots, alter Bruch, Eisen- und Stahlabfälle . . . . . . .. b) Halbfabrikate: 1. Eisen und Stahl in Stäben, Quadrat-, Band-, Flach-, Rund-, Eck-, Winkeleisen und -Stahl aller Art, Eisen- und Stahlplatten ................................ Anmerkung. Hierher gehört alles gestreckte, ausgeschmiedete, gewalzte Stabeisen, Streckstahl und Gußstahl in Stäben jeder Art, Reifeisen, L Eisen,  V Eisen, T und I Eisen (Träger), U, + Eisen u. s. w., überhaupt Kommerzeisen und Stahl aller Art. 2. Blech und Draht aus Eisen oder Stall Nach der Wahl des Importeurs Gewichtszölle per Werthzölle 100 kg Dinare. Prozent. 12 10 20 10 0,80 8 2 8 3 8