Betrag Nr. fende Steuergebiete. Maßstab. der der Bemerkungen . Uebergangs- Ausfuhr- Lau abgabe vergütung Mark. Pf. Mark. Pf. 4. Württemberg .... .. . ... . ....... 1 Hfktoliter zu 50 Pro- zent Alkohol nach Tralles bei 12,44 Grad Réaumur. 2 75 5. Baden: Branntwein, bei welchem die Die Ausfuhrvergütung wird nur für Mengen Berechnung der Uebergangs. von mindestens 50 Liter gewährt. abgabe beziehungsweise Aus- Für Branntwein, dessen Arkoholgehalt fuhrvergütung nach dem Al- weniger als 35 Prozent nach Tralles bei 12 1/2 Grad Réaumur) beträgt wird eine koholgehalte erfolgt 1 Liter Alkohol Ausfuhrvergütung nicht geleistet. oder je 100 Literprozent. 18,5 12 Branntwein, bei welchem die Berechnung der Uebergangs. abgabe beziehungsweise Aus- fuhrvergütung unabhängig vom Alkoholgehalte erfolgt (Liqueure 2c 1 Liter 16 8   Die Ausfuhrvergütung wird nur für Mengen von mindbestens 50 Viter gewährt. III. Von geschrotetem Malz. 1.Bayern, das Großherzoglich sächsische Vordergericht Ostheim und das Herzoglich sachsen-coburg= gothaische ..  zur Bierbereitug 1 Hektoliter  6 Ein Malzquantum, welches weniger als 4 Liter Amt Königsberg zur Essigbereitung - 4 beträgt, bleibt außer Ansatz 2. Württemberg .......... .. ... ... 50 Kilogramm a) geschrotetes Malz ..... b) gequetschtes Grünmallz   2 80 Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.