LVIII Die bei der schriftlichen Ausfertigung der Ergebnisse aichamtlicher Arbeiten von der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission, den Aichungs-Aufsichtsbehörden und den Aichungsstellen anzuwendenden Beglaubigungsstempel enthalten außer den obigen Stempelzeichen eine Umschrift, durch welche Name und Ort der Behörde beziehungsweise der Aichungsstelle angegeben werden. Berlin, den 27. Dezember 1884. Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. Foerster. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.