V. Gewichte. A B C D für die Aichung für die Prüfung  ohne für Aichpfropfen A. Handels- Berichtigung Stempelung gewichte. aus aus aus aus Eisen anderem Eisen anderem anderem Kupfer Blei- Metall. Metall. Metall. legirung. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. 50 kꝗ . . . .. . ... 20 kg — 40 — 80 — 10 — 30 — 20 — 40 — 35 — 10 10 kg und 5 kg . — 20 — 40 — 5 — 15 — 10 — 20 — 30 — 5 2 kg bis 500 g —10 20— 5 10 - 5 - 10 - 20 - 5 200 g und 100 g —10 —20 - 5 - 5 -  5 - 10 - 15 - 5 50 g . .. — — — 10 — — — 5 — — — 5 — — — — jedes kleinere Stück — — — 5 — — — 5— — — 5 — — — — Die Ansätze der Spalte B schließen die Kosten des Füllmaterials ein. Bei Handelsgewichten aus Eisen mit Aichpfropfen aus Kupfer sind unter B dieselben Gebühren zu erheben, wie für Handelsgewichte aus anderem Metall. Bei Einsatzgewichten betragen die Gebühren die Summe der für die einzelnen Stücke und das Gesammtgewicht zu erhebenden Gebühren. A B C D für Prüfung für die Aichung für die ohne für Berichtigung Stempelung Aich- B. Präzisionsgewichte. - pfropfen aus aus anderem aus aus anderem, aus anderem aus Eisen. Metall. Eisen. Metall. Eisen. Metall. Messing. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. 50 kg . . ..... . .. . . ... 1— 2 — — 20 — 40— 50 1 —40 20 kg . . . . . . . . . . . . . .. — 60  1   20 — 15 — 30 — 30 — 60 — 35 10 kg und 5 kg . . . .. . 30 - 60 - 10 - 20 - 15 - 30 - 30 2 kg und 1 kg . . — - - 30 - - - 15 - - - 15 - - 500 g — — — 30 — 15 — —— 15 — — 200 g und 100 g. . . . . . — — — 20 —— 10 — — 10 — 50 g . . . . . . . .. . .. . ... — — — 10 — — — 10— —— 5 — — jedes kleinere Stück ——– 5 — —— 5 — — Die Ansätze der Spalte B schließen Reichs-Gesetzbl. 1885. 2. die Kosten des Füllmaterials ein. b