III. Geringere Waagen. XV a. Waagen für Eisenbahnpassagiergepäck und Waagen für Postpäckereien ohne angegebenen Werth. A C für die für die Be- für Prüfung ohne Aichung. richtigung. Stempelung. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Waagen für eine größte zulässige Last von 250 kg oder weniger 1 80 mehr als 250 kg . . . . . . .. . . . ... 1 50— — 1     10 b. Hökerwaagen. A B C für die für die Be- für Prüfung ohne Aichung.   richtIgung. Stempelung. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark.   Pf. Waagen für jede größte zulässige Last ... .. . — 40 — 15 — 20 Für eine aichamtliche Anbringung der die Bezeichnung H W enthaltenden Blechstreifen werden 20 Pfennig erhoben. VII. Alkoholometer und Thermometer. A B C D für die für die für die für die Prüfung.    Prüfung Ermittelung je einer Stelle je einer Stelle des Aichung. der Thermo- Der Alkoholo- Gewichtes meterskale. meterskale. · Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. ·Pf. Gewöhnliche Thermo-Alkoholo- meter 1 — — 5— 10—10 Normal-Thermo-Alkoholometer            2 — — 10 — 25 10 Die in jedem Falle zu erhebenden Gebühren berechnen sich nach Maßgabe der wirklich ausgeführten Prüfungsarbeiten.