Betrag für das Einnahme. Etatsjahr 1885/86. Mark. (2.) Uebertrag 6 526 000 C. für Lotterieloose: a) von Staatslotterien 5 380 000 b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten. 524 000 zusammen (Titel 3) 12 430 000 4. Statistische Gebühr. Brutto-Einnahme 570 000 M. Davon ab: Zurückzahlungen 3 000 " bleiben 567 000 Davon ab: a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, auf welche der Erlös für verkaufte Formulare in Rückeinnahme kommt . .. . . . . . . . . .. 17 400 M. b) die Entschädigungen der Postverwaltungen des Reichs, Bayerns und Württembergs für den Verkauf der Stempelmaterialien (2 ½  Prozent der Brutto-Einnahme). . . .. 14 250 " e) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden Verwaltungskosen 10 850 " zusammen 42 500 bleiben 524 500 Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich der Herauszahlungen an Oesterreich (für Jungholz) . .. 20 500 zusammen (Titel 4) 545 000 Summe Il. 20 406 500 Reichs-Gesetzbl. 1885. 15