— 122 — β) Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen roh vorge- schmiedet ist; Brücken und Brückenbestand- theile; Anker, Ketten und Drahtseile; Eisen- bahnachsen, Eisenbahnradeisen, Eisenbahn- räder, Puffer, Kanonenrohre, Ambose, Schraubstöcke, Winden, Hackennägel, Maaßstab Nummer Benennung der Gegenstände. der Zollsatz Verzollung. Mark. 6 Eisen und Eisenwaaren: a) Roheisen aller Art; Brucheisen und Abfälle aller Art von Eisen, soweit nicht unter Nr. 1 genannt         100 Kilogramm 1 b) schmiedbares Eisen (Schweißeisen, Schweißstahl, Flußeisen, Flußstahl) in Stäben, mit Einschluß des faconnirten; Radkranzeisen; Pflugschaareneisen; Eck- und Winkeleisen; Eisenbahnschienen; Eisenbahn- laschen, Unterlagsplatten und Schwellen desgl. 2,50 Anmerkung zu b: Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend; Rohschienen; Ingots ... .. . .. .. . . .. . . . . . . . .. .. .. .. . . . . . .. desgl. 1,50 c) Platten und Bleche aus schmiedbarem Eisen: 1. rohe .. desgl. 3 2. polirte, gefirnißte, lackirte, verkupferte, verzinnte (Weißblech), verzinkte oder verbleite desgl. 5 d) Draht, auch verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit) polirt oder gefirnißt . . ... desgl. 3 Anmerkung zu b und d: Schmiedbares Eisen in Form von Stäben oder Walz- draht zur Kratzendrahtfabrikation auf Erlaubnißschein unter Kontrole . . ... desgl. 0,50 e) Eisenwaaren: 1. ganz grobe: α) aus Eisenguß desgl. 2,50