Nummer. — 124 — Benennung der Gegenstände. — Maaßstab der Verzollung. Zollsatz Mark. anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen ... γ) Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und anderen unedlen Metallen; Uhrwerke zu anderen als Thurm- und Taschenuhren, sowie Uhrfournituren aus unedlen Metallen; Gewehre aller Art. ......... ... .. ... 7   Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Asbest- waaren: a) Erden und rohe mineralische Stoffe, auch ge- brannt, geschlemmt oder gemahlen, imgleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Metalle, gemünzt, in Barren oder Bruch, Asbest- fiber, auch gereinigt; Asbestkitt und Asbestanstrich- b) Pappe und Papier aus Asbest in Bogen, Rollen oder Platten: 1. ungeformt . . .. 2. geformt, auch durchlocht .. ... c) Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinn- materialen . . .. d) Asbestgewebe, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialen e) Asbestwaaren, anderweit nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen 8   Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe mit Ausnahme der Baumwolle, roh, geröstet, ge- brochen oder gehechelt, auch Abfälle . . . ... 100 Kilogramm desgl. 100 Kilogramm desgl. desgl. desgl. desgl. 24 60 10 24 24 40 60