— 125 — Maaßstab Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 7 Verzollung. * Mark. 9   Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues: a) Weizen 100 Kilogramm 3 b) α) Roggen . ... desgl. 3 β) Hafer .... .. . .. .. . ... . . .. . . . . . . .. .. desgl. 1,50 γ) Buchweizen ..... .... .... . . ... ....... desgl. 1 δ) Hülsenfrüchte . . . . ... desgl. 1 ε) andere nicht besonders genannte Getreidearten desgl. 1 c) Gerste ... ... . .. .. ....... .. .. .. . .. .. . . .. desgl. 1,50 d) α) Raps, Rübsaat, Mohn, Sesam, Erdnüsse und anderweit nicht genannte Oelfrüchte desgl. 2 β) Leinsaat, Baumwollensamen, Ricinussamen, Palmkerne und Koprah . . . .... .. .. . .... frei e) Mais und syrischer Dari ...... .. .. .. . . .... 100 Kilogramm 1 f) Malz . . . . ..... ... ... .. .... ... . .. .. . . ... desgl. 3 g) Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel desgl. 3 h) Weinbeeren, frische desgl. 15 i) Cichorien, Rüben, getrocknet (gedarrt) desgl. 1 k) Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht genannt . frei Glas und Glaswaaren: a) grünes und anderes naturfarbiges gemeines Hohl- glas (Glasgeschirr), weder gepreßt, noch geschliffen, noch abgerieben, auch mit ordinärer Beflechtung von Weiden, Binsen, Stroh oder Rohr; Glas- masse; rohes optisches Glas (Flint-, Kronglas); rohe gerippte Gußplatten (Dachglas); Email- und Glasurmasse; Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunstglasbläserei gebraucht werden 100 Kilogramm 3