Nummer. — 142 — Benennung der Gegenstände. Maaßstab der Verzollung. Zollsatz Mark. 4. 1. Kaffee, roher und Kaffeesurrogate (mit Aus- nahme von Cichorie) .. . . .. .. ... .. .. . ... 2. Kaffee, gebrannter . . .. .. .. . .. . . . . . . . . .. 3. Kakao in Bohnen: β) gebrannter ... ...... . . . . . .. . . . . ... Kakaoschalen ... . .. .. ..... .. .. . ... .... n) Kaviar und Kaviarsurrogate ... .... . .... . ... o) Käse aller Art. .... .... . ... ..... .. . . . . ... P) 1. Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art; mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen und dergleichen ein- gemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Verzeh- rungsgegenstände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, See- thiere und dergleichen)j zubereiteter Senf; Oli- ven, Kapern, Pasteten, Saucen und andere ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenusses Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, Gemüse, getrocknet, gebacken, gepulvert, blos eingekocht oder gesalzen, alle diese Er- zeugnisse, soweit sie nicht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen sind; Säfte von Obst, Beeren und Rüben, zum Genuß ohne Zucker eingekocht; frische und getrocknete Schalen von Südfrüchten; unreife Pomeranzen, auch in Salzwasser eingelegt; trockene Nüsse, Kastanien, Johannisbrot, Pinienkerne; ge- brannte oder gemahlene Cichorien Kakaomasse, gemahlener Kakao, Chokolade und Chokoladesurrogate ... 100 Kilogramm desgl. desgl. desgl. desgl. desgl. desgl. desgl. desgl. desgl. 40 50 35 45 12 150 20 60 80