— 199 — Artikel I. Die Königlich preußische und die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung sind übereingekommen, Eisenbahnverbindungen: 1. von Mittelsteine nach Ottendorf (Braunau), 2. von Hannsdorf über Lindewiese nach Ziegenhals, 3. von Lindewiese über Barzdorf (Heinersdorf) nach Ottmachau oder einem anderen in der Nähe belegenen Punkte der Linie Camenz — Neisse, 4. von Ratibor oder einem anderen in der Nähe belegenen Punkte der Ratibor — Leobschützer Eisenbahn nach Troppau zuzulassen und die Vollendung des Baues nebst der Eröffnung des Betriebes derselben innerhalb der in den Artikeln II, III und IV angegebenen Termine herbeizuführen. Artikel II. Die Königlich preußische Regierung wird die in ihrem Gebiete belegene Strecke der im Artikel 1 unter Nr. 1 bezeichneten Bahn von Mittelsteine nach Ottendorf (Braunau) für eigene Rechnung ausführen, sobald die Bedingungen, von welchen der staatsseitige Ausbau dieser Strecke in dem preußischen Gesetze vom 21. Mai 1883 (Gesetz-Samml. S. 85) abhängig gemacht ist, seitens der Interessenten erfüllt sein werden. Sie wird alsdann der Kaiserlich Königlich österreichischen Regierung hiervon Mittheilung machen und zugleich den Zeit- punkt bezeichnen, bis zu welchem die thunlichst zu beschleunigende und längstens innerhalb zweier Jahre zu bewirkende betriebsfähige Herstellung der preußischen Strecke erfolgt sein wird. Die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung wird ihrerseits nach Empfang dieser Mittheilung die privilegirte österreichisch-ungarische Staatseisenbahngesellschaft, welcher bereits unter ihrer früheren Firma „K. K. privilegirte österreichische Staats- eisenbahngesellschaft“ unter dem 14. September 1872 die Konzession zum Bau und Betriebe der auf österreichischem Staatsgebiete belegenen Strecke dieser Bahn ertheilt worden ist, anhalten, die Vollendung des Baues und die Eröffnung des Betriebes der österreichischen Grenzstrecke gleichzeitig mit der Vollendung des Baues und mit der Eröffnung des Betriebes der preußischen Strecke zu bewirken. Artikel III. Für die im Artikel 1 unter Nr. 2 genannte Eisenbahn von Hannsdorf über Lindewiese nach Ziegenhals hat die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung rücksichtlich der in ihrem Gebiete belegenen Strecke unter dem 5. März 1885 die Konzession an die unter der Firma "österreichische Lokaleisenbahngesellschaft“ be- stehende Aktiengesellschaft in Prag ertheilt und dem Konzessionär die Verpflichtung