— 26 — 3. In den Räumen, in welchen junge Leute beschäftigt werden, muß neben der nach §. 138 Absatz 3 auszuhängenden Tafel eine zweite ausgehängt werden, welche in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I und II wiedergiebt. Berlin, den 3. Februar 1886. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher. Tabelle über Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen für junge Leute. Beginn Pausen Ende Namen Nummer der Schicht. der Schicht. desjenigen, der welcher die Dauer Schicht.   Datum. Tages- Datum. Tages- in Datum. Tages- Eintragung zeit. zeit. Minuten. zeit. bewirkt. — — — Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.