— 60 — (Nr. 1639.) Bekanntmachung, betreffend die Stempelmarken zur Entrichtung der Wechselstempel- steuer. Vom 15. März 1886. Die nach der Bekanntmachung vom 22. November 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 271) zur Ausgabe gelangenden Stempelmarken zur Entrichtung der Wechsel- stempelsteuer werden fortan in grüner statt in violetter Farbe hergestellt werden. Die in der letztbezeichneten Farbe angefertigten Marken behalten ihre Giltigkeit. Mit der Ausgabe der grünen Marken wird am 1. April d. J. begonnen werden. Berlin, den 15. März 1886. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Burchard. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.