— 124 — c) für die Dienstutensilien der innerhalb des deutschen Zollgebiets stationirten Beamten und Angestellten der ausländischen Eisenbahn- verwaltung und der außerdem betheiligten Dienstzweige der Ver- waltung des Nachbarstaates. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 18. April 1886. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.