— 236 — (Nr. 1679.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Juli 1886. Nachdem die Kommerzbank in Lübeck auf das Recht zur Ausgabe von Bank- noten mit dem 1. Juni d. J. verzichtet hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 32 der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. von 1875 S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs mit .. . . . .. . .. . . . . . . . . . .. 959 000 Mark nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes mit dem gedachten Zeitpunkte dem Antheil der Reichsbank zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem in der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1877 (Reichs-Gesetzbl. von 1877 S. 567) nachgewiesenen Betrage von. .. .. ... . . . . .. . . . . . . . ... 273 875 000 Mark auf.......................................... 274 834 000 Mark erhöht. Berlin, den 25. Juli 1886. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.