— 83 — 11. Wenn die Fahrzeugwagen nach und nach an die Ausladestelle gerückt werden, müssen auf dem zweiten und den nachfolgenden Wagen die Fahrzeuge wieder völlig marschfertig beladen, die Bunde gelöst, die Deichseln eingelegt und die Kreuzhölzer, Keile und Klammern von Leuten der Arbeitertrupps schon ge- lockert sein, wenn der Wagen zum Ausladen hält. 12. Beim seitlichen Ausladen der Fahrzeuge wird die Ladebrücke wieder nahe an dem Ende des Wagens aufgelegt, wo die Fahrzeuge mit Deichsel voran übergehen können. Dabei sind die Wendungen leichter auszuführen, auch die Bremse an den Hinterrädern (besonders wichtig beim Herabfahren auf steilen Rampen) zweckgemäßer und gefahrloser zu handhaben, als mit der Deichsel hinten. Im Einzelnen ist eine ruhige und umsichtige Leitung durch kräftige Mann- schaften erforderlich. Die Drehung des Fahrzeuges, um dessen Längenrichtung aus der des Eisenbahnwagens und zugleich das Fahrzeug selbst auf die Lade- brücke und Rampe zu bringen, muß allmälig mit Vor- und Zurückfahren und Herumheben des Hinterwagens bewirkt werden. Abgeprotzte Fahrzeuge sind auf steilen Rampen mit besonderer Vorsicht mittelst vor die Räder gelegter Kreuzhölzer oder angeschlungener Leinen zu hemmen. 13. Beim Ausladen an Kopframpen (schweres Geschütz) ist der mit Fahrzeugen beladene Zugtheil in zweckmäßiger Weise nach den darin befindlichen Wagen mit festen Bremswänden zu zerlegen, oder es sind diese Wagen ganz für sich auszuladen. Beim Abladen der schweren Geschütze und Fahrzeuge und auf steilen Rampen ist besondere Vorsicht zu beachten. Die zum Hemmen des Ablaufs dienenden Taue sind möglichst über Rollen oder Flaschenzüge, Taljen und der- gleichen zu führen. Das Abheben mit Krahnen und Hebezeugen der Eisenbahn- verwaltung oder aus den zur Hand befindlichen Beständen der Militärverwaltung verdient den Vorzug bei allen schweren Stücken. 14. Die Fahrzeuge müssen beim Abladen gleich so weit von der Rampe fortgeschoben werden, daß die Ausladestelle für einen nachfolgenden Wagen frei wird; von hier können die Fahrzeuge nach dem etwa entfernteren Aufstellungsplatze abgeführt werden. 15. Bei Militärzügen sind im Allgemeinen für das Aussteigen und For- miren der Mannschaften 10 bis 15 Minuten, für jede Gruppe gleichzeitig zu ent- ladender Pferdewagen 10 bis 20 Minuten, für jede Gruppe von Fahrzeugwagen 20 bis 30 Minuten, und bei Kavallerie, Artillerie und Trains für das Rangiren und Anspannen außerdem noch 10 bis 20 Minuten bis zum Räumen der Station und des Aufstellungsplatzes zulässig. 16. Wenn der Zug auf freier Strecke hält, meldet der Zugführer oder der in Folge besonderen Befehls auf der Lokomotive fahrende Offizier den Anlaß des Halts dem Transportführer, welcher darüber befindet, ob das Ausladen 14* Ausladen der Fahrzeuge. Räumen der Station. Ausladen auf freier Strecke.